Qualitätsmanagement ganz einfach mit Vorlagen und Mustern!
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Förderung

Verfahren
Anträge auf die Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten sind nach Abschluss der Beratung und nach Zahlung der Beratungskosten bei einer Leitstelle einzureichen. Alle notwendigen Formalitäten erledigt managementsysteme Seiler für Sie.
  • Der Zuschussantrag ist auf einem vollständig ausgefüllten Orignalvordruck zu stellen.
  • Die Leitstellen informieren über Verlage, bei denen die Antragsformulare zu beziehen sind.
  • Dem Antrag ist eine Durchschrift oder Fotokopie der Rechnung des Beraters, ein Exemplar des Beratungsberichtes, sowie eine Kopie des Kontoauszuges bzw. der Barzahlungsquittung beizufügen. Diese Unterlagen müssen der Leitstelle spätestens bis zum 31. Mai des auf den Beginn der Beratung folgenden Jahres vorgelegt werden. Andernfalls wird kein Zuschuss gewährt.
  • Die Leitstelle überprüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und leitet sie mit dem Ergebnis der Prüfung an die Bewilligungsbehörde weiter.
  • Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Es entscheidet über die Bewilligung des Zuschusses und veranlasst die Auszahlung an den Antragsteller.

  • Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung, gelten die Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu Paragraph 44 BHO, sowie Paragraphen 48 bis 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
  • Der Antrag mit den genannten Unterlagen gilt gleichzeitig als Verwendungsnachweis.

 

 
       

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